Beratung in Unterhaltsfragen

Informationen

Allein erziehende Elternteile, in deren Obhut das Kind lebt, können sich, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder vom Fachbereich Jugend, Schule und Kultur beraten und unterstützen lassen.

Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche.

Ledige Mütter können die Beratung hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterinnen des Teams stehen Ihnen gern für persönliche Gespräche nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung

Anschrift

Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1525

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Krankenhaus
Bus: 8142

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein