Beratung in Unterhaltsfragen
Informationen
Allein erziehende Elternteile, in deren Obhut das Kind lebt, können sich, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht besteht, hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder vom Fachbereich Jugend, Schule und Kultur beraten und unterstützen lassen.
Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche.
Ledige Mütter können die Beratung hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterinnen des Teams stehen Ihnen gern für persönliche Gespräche nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Anschrift
Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1525
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Krankenhaus
Bus: 8142
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein

