Betreuung Volljähriger
Leistungsbeschreibung
Gesetzliche Vertretung Volljähriger, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. psychischer Erkrankung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Informationen
Verfahrensablauf:
- Antrag auf Einrichtung einer Betreuung durch die hilfebedürftige Person oder Anregung durch Dritte (z. B. Angehörige, Nachbarn, Bekannte, Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten, Behörden) beim örtlich zuständigen Amtsgericht
- Ggf. Mitteilung des Gerichtes an die hilfebedürftige Person, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde
- Ggf. Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im gerichtlichen Verfahren
- Einholung eines fachärztlichen Gutachtens
- Einholung einer Stellungnahme des Betreuungsamtes zur Erforderlichkeit und zum Umfang einer Betreuung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers
- Persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Vormundschaftsrichter
- Bekanntgabe der richterlichen Entscheidung gegenüber dem Betroffenen und der Betreuungsbehörde
Unterlagen
formlose Anregung bzw. Antrag beim für den Wohnort des Betroffenen zuständigen Amtsgericht oder Antragsformular des Amtsgerichtes, ggf. ärztliches Attest
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Betreuungsbehörde
Anschrift
Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1525
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Klinikum Bad Oldesloe
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 10
Gebührenpflichtig: Ja

