Betreuung Volljähriger

Leistungsbeschreibung

Gesetzliche Vertretung Volljähriger, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. psychischer Erkrankung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Informationen

Eine Betreuung wird durch Beschluss vom zuständigen Amtsgericht angeordnet, und zwar nur für die Angelegenheiten des Betroffenen, die tatsächlich zu regeln sind. Sofern die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung vorliegen, bestellt das Amtsgericht für den Betroffenen einen Betreuer, der im Rahmen der angeordneten Aufgabenkreise die Funktion eines gesetzlichen Vertreters und somit die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung übernimmt. Zum Betreuer werden in der Regel Familienangehörige des Betroffenen bestellt. Nur wenn dies nicht möglich ist, setzt das Gericht eine neutrale Person (ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Mitarbeiter von Betreuungsverein oder Betreuungsbehörde) ein. Die Betreuung wird vom Gericht für einen Zeitraum von maximal 7 Jahren angeordnet.

Verfahrensablauf:

  • Antrag auf Einrichtung einer Betreuung durch die hilfebedürftige Person oder Anregung durch Dritte (z. B. Angehörige, Nachbarn, Bekannte, Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten, Behörden) beim örtlich zuständigen Amtsgericht
  • Ggf. Mitteilung des Gerichtes an die hilfebedürftige Person, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde
  • Ggf. Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im gerichtlichen Verfahren
  • Einholung eines fachärztlichen Gutachtens
  • Einholung einer Stellungnahme des Betreuungsamtes zur Erforderlichkeit und zum Umfang einer Betreuung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers
  • Persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Vormundschaftsrichter
  • Bekanntgabe der richterlichen Entscheidung gegenüber dem Betroffenen und der Betreuungsbehörde

Unterlagen

formlose Anregung bzw. Antrag beim für den Wohnort des Betroffenen zuständigen Amtsgericht oder Antragsformular des Amtsgerichtes, ggf. ärztliches Attest

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Betreuungsbehörde

Anschrift

Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1525

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Klinikum Bad Oldesloe
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 10
Gebührenpflichtig: Ja