Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Leistungsbeschreibung
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Kreisverwaltung Stormarn (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX
Informationen
Nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat der Arbeitgeber die Verantwortung, gemeinsam mit dem Personalrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, überwunden oder wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das beim Kreis Stormarn praktizierte, auf Freiwilligkeit und Kooperation beruhende Verfahren ist in der Dienstvereinbarung für das betriebliche Gesundheitsmanagement geregelt.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 12 - Personal - 1291 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Anschrift
Reimer-Hansen-Straße 3
23840 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1530
Fax
04531 84734
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 17
Gebührenpflichtig: Nein

