Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Leistungsbeschreibung

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Kreisverwaltung Stormarn (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX

Informationen

Nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat der Arbeitgeber die Verantwortung, gemeinsam mit dem Personalrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, überwunden oder wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das beim Kreis Stormarn praktizierte, auf Freiwilligkeit und Kooperation beruhende Verfahren ist in der Dienstvereinbarung für das betriebliche Gesundheitsmanagement geregelt.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 12 - Personal - 1291 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Anschrift

Reimer-Hansen-Straße 3
23840 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1530

Fax

04531 84734

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 17
Gebührenpflichtig: Nein