Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Leistungsbeschreibung
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Kreisverwaltung Stormarn (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX
Informationen
Nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat der Arbeitgeber die Verantwortung, gemeinsam mit dem Personalrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, überwunden oder wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das beim Kreis Stormarn praktizierte, auf Freiwilligkeit und Kooperation beruhende Verfahren ist in der Dienstvereinbarung für das betriebliche Gesundheitsmanagement geregelt.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Digitalisierung und Organisation
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1555
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

