Beurkundungen
Informationen
Vor oder nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, oder nach Trennung / Scheidung sind verschiedene Beurkundungen möglich bzw. notwendig:
Beurkundungsarten:
Beurkundungsarten:
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
- Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)
- Betreuungsunterhalt
- Volljährigenunterhalt
Unterlagen
Je nach Art der Urkunde werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweise über bisherige Unterhaltstitel
- Vaterschaftsanerkennungsurkunde
Bitte vereinbaren Sie vorher mit uns einen Termin für die Beurkundung!
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Anschrift
Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1525
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Krankenhaus
Bus: 8142
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein

