Brunnen bohren / Wasserentnahme, Brunnenbau
Informationen
Die Entnahme von Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für die Entnahme von Grundwasser für einzelne Haushalte (Einfamilienhaus), private Gärten, landwirtschaftliche Hofbetriebe oder Viehtränken. Dabei darf allerdings von der Entnahme keine nachteilige Auswirkung für das Grundwasser ausgehen. Zur entsprechenden Klärung ist daher grundsätzlich für alle Brunnenbohrungen ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Andere Bohrungen, bei denen keine Grundwasserentnahme erfolgen soll, sind lediglich mit einer Frist von einem Monat anzeigepflichtig, wenn zu erwarten ist, dass Grundwasser erbohrt wird, in jedem Falle aber ab einer Tiefe von 10 m. Die untere Wasserbehörde kann daraufhin Auflagen zum Schutz des Grundwassers anordnen.
Ansprechpartner/innen für Grundwasserbenutzungen
Unterlagen
- Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme - Allgemein
- Anzeige von Erdaufschlüssen (z.B. Grundwassermessstellen, Sondierungen, Pfahlgründungen)
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1095
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Am Glindhorst
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

