Erdaufschluss / Erdaufschlüsse
Informationen
Erdaufschlüsse sind Bohrungen, Sondierungen oder sonstige Erdarbeiten. Bei mehr als 10 m Tiefe oder wenn sie sich auf die Bewegung, Höhe oder Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind diese mindestens einen Monat vor Arbeitsbeginn der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Anzeige§7LWG.pdf).
Wer unbeabsichtigt Grundwasser erschließt, hat dies der unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen und die entsprechenden Arbeiten bis zur Entscheidung der Wasserbehörde einzustellen.
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Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
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Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
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Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
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