Erdaufschluss / Erdaufschlüsse
Informationen
Erdaufschlüsse sind Bohrungen, Sondierungen oder sonstige Erdarbeiten. Bei mehr als 10 m Tiefe oder wenn sie sich auf die Bewegung, Höhe oder Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind diese mindestens einen Monat vor Arbeitsbeginn der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Anzeige§7LWG.pdf).
Wer unbeabsichtigt Grundwasser erschließt, hat dies der unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen und die entsprechenden Arbeiten bis zur Entscheidung der Wasserbehörde einzustellen.
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Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1095
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Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
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Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
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Am Glindhorst
Bus: -
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Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

