Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Informationen
Falls der Halter nicht selbst die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der/die Beauftragte eine schriftliche Vollmacht, eine schriftliche Verlusterklärung und den Personalausweis/Pass des Halters vorlegen (leserliche Kopie).
Sind für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulas-sungsbescheinigung Teil 1 und 2) ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich.
Unterlagen
- ggf. Fahrzeugbrief Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggf. Diebstahlmeldung der Polizei (soweit vorhanden)
- Verlusterklärung (Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein)
- Bei Beantragung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

