Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Informationen
Falls der Halter nicht selbst die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der/die Beauftragte eine schriftliche Vollmacht, eine schriftliche Verlusterklärung und den Personalausweis/Pass des Halters vorlegen (leserliche Kopie).
Sind für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulas-sungsbescheinigung Teil 1 und 2) ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich.
Unterlagen
- ggf. Fahrzeugbrief Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggf. Diebstahlmeldung der Polizei (soweit vorhanden)
- Verlusterklärung (Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein)
- Bei Beantragung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 890210
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

