Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ersatz Fahrzeugbrief

Informationen

Wird eine Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter/die Halterin in der Zulassungsbehörde persönlich eine Eidesstattliche Versicherung zum Verlust abgeben. Ersatzweise kann eine notariell beglaubigte Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden. Die Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (durch das Kraftfahrt-Bundesamt) übersandt (ca. 3 bis 4 Wochen).

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ggf. Eidesstattliche Versicherung des letzten eingetragenen Halters (vom Notar)
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Dann ist eine vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung vorzulegen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein