Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ersatz Fahrzeugbrief
Informationen
Wird eine Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter/die Halterin in der Zulassungsbehörde persönlich eine Eidesstattliche Versicherung zum Verlust abgeben. Ersatzweise kann eine notariell beglaubigte Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden. Die Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (durch das Kraftfahrt-Bundesamt) übersandt (ca. 3 bis 4 Wochen).
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggf. Eidesstattliche Versicherung des letzten eingetragenen Halters (vom Notar)
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Dann ist eine vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 890210
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

