Führerschein-Umtausch "unbefristeter Kartenführerschein in befristeten Kartenführerschein"
Informationen
Gemäß § 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind alle Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umzutauschen.
Bitte beachten Sie hierzu die stufenweisen Umtauschfristen:
Übersicht Umtausch Führerscheine als PDF
Die Bearbeitung dauert mindestens 12 Wochen.
Nach der Fertigstellung wird der Kartenführerschein auf Wunsch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt.
Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt (außer Stadt Bad Oldesloe, Amt Bad Oldesloe-Land und Amt Itzstedt) in Empfang nehmen.
Der alte Führerschein wird dann dort eingezogen oder auf Wunsch entwertet und an Sie ausgehändigt.
Unterlagen
- Personalausweis
oder Reisepass mit Meldebescheinigung - Passbild, dem Gesetz des Passwesens entsprechend
- Antrag auf Umtausch eines unbefristeten Kartenführerscheins in einen befristeten Kartenführerschein
Bitte senden Sie alle Unterlagen per Post an die unten genannte Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde. Personalausweis/ Reisepass und Führerschein nur in Kopie übersenden!
Gebühren
25,30 €
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde
Anschrift
Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 8902-20
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Rögen
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

