Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine juristische Person (eingetragene Firma oder eingetragener Verein)

Informationen

Bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen sind oder waren, ist grundsätzlich die Vorführung bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn für das Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV vorliegt oder aktuell eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt wurde.

Unterlagen

für eingetragene Firmen oder eingetragene Vereine:

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ausländische Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • ggf. Fahrzeug
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Verzollungsnachweis
  • Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Soweit Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für das Fahrzeug erforderlich werden, kann sich die Gebühr bis auf ca. 500,- € erhöhen.

für GbR oder BGB-Gesellschaft:

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ausländische Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • ggf. Fahrzeug
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Verzollungsnachweis
  • Gesellschaftervertrag
  • Antrag auf Zulassung auf eine GbR
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
  • Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
  • Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein