Jagdschein

Leistungsbeschreibung

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Informationen

Bitte umbedingt beachten:

Mit Beginn des Jahres 2026 wird das Verfahren zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines geändert. 

Die bisher notwendig Vorabüberweisung der anfallenden Gebühren incl. Jagdabgabe entfällt mit Beginn des Jahres 2026.

Die Gebührenanforderung erfolgt ab den 01.01.2026 nur noch ausschließlich nach Erteilung / Verlängerung des Jagdscheines über den Ihnen zugesandten Gebührenbescheid. Die Gebühren sind dann innerhalb des im Gebührenbescheid genannten Zeitrahmen von Ihnen zu entrichten.

Zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines verwenden Sie bitte nur noch das aktuell hinterlegte Antragsformular auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines.

 

 

Merkblatt zur Beantragung der Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines

Mit Beginn des Jahres 2026 wird das Verfahren zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines geändert.

Die bisher notwendige Vorabüberweisung der anfallenden Gebühren incl. Jagdabgabe entfällt mit Beginn des Jahres 2026.

Die Gebührenanforderung erfolgt ab den 01.01.2026 nur noch ausschließlich nach Erteilung / Verlängerung des Jagdscheines über den Ihnen zugesandten Gebührenbescheid. Die Gebühren sind dann innerhalb des im Gebührenbescheid genannten Zeitrahmen von Ihnen zu entrichten.

Zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines verwenden Sie bitte nur noch das aktuell hinterlegte Antragsformular auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines.

Das bedeutet für Sie:

Schritt 1:
Frühzeitige Beantragung der Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines mittels des aktuellen auf der Homepage des Kreises Stormarn hinterlegten Antragsformulars. Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Verlängerung eines Jagdscheines kann frühesten im Januar des Jahres erfolgen, in dem der Jagdschein abläuft. Der Antrag ist bei der Jagdbehörde im Original mit folgen Anlagen einzureichen:

  • Jagdschein
  • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04.-31.03.)
  • ggf. Kopie Pachtvertrag bzw. entgeltliche Jagderlaubnis (nur bei einem Revier außerhalb des Kreises Stormarn)
  • 1 Lichtbild (nur bei Neuantrag oder nicht mehr verlängerbaren Jagdschein)
  • Originalzeugnis über abgelegte Jägerprüfung (nur bei erstmaliger Erteilung des Jagdscheines)

Schritt 2: 
Sie bekommen von der Jagdbehörde den neu erteilten / verlängerten Jagdschein mit einem entsprechenden Gebührenbescheid über die festgesetzten Gebühren / Jagdabgabe zugesandt.

Schritt 3:
Die Zahlung der Gebühren / Jagdabgabe erfolgt erst nach Erhalt des Gebührenbescheides innerhalb der dort genannten Frist.

Aktuell werden folgenden Gebühren einschließlich Jagdabgabe erhoben:

Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr                                    90,00 Euro
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre                                  135,00 Euro
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre                                  175,00 Euro
Jahresjagdschein für Jugendliche                                 35,00 Euro
Tagesjagdschein                                                            35,00 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr                                  15,00 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre                                20,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre                                25,00 Euro
Duplikatsausfertigung (nur bei Verlust)                        20,00 Euro

                                                                                                                            Stand 01/2022

Gebühren

Aktuell werden folgenden Gebühren einschließlich Jagdabgabe erhoben:

Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr                                    90,00 Euro
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre                                  135,00 Euro
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre                                  175,00 Euro
Jahresjagdschein für Jugendliche                                 35,00 Euro
Tagesjagdschein                                                            35,00 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr                                  15,00 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre                                20,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre                                25,00 Euro
Duplikatsausfertigung (nur bei Verlust)                        20,00 Euro

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Untere Jagdbehörde

Anschrift

Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1469
04531 160-1464

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja