Jagdschein

Leistungsbeschreibung

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Informationen

Bitte beachten Sie: Wir haben keine allgemeinen Öffnungszeiten. Jagdscheinverlängerungen sind ausschließlich per Post möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Gebühren für Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines zum 01.04.2025 können erst ab Januar 2025 bezahlt werden.


Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

  • bei Ersterteilung
  • bei Verlängerung
  • bei Doppelausfertigung/Zweitschrift

Unterlagen

  • Jagdschein
  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
  • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04. bis 31.03.)
  • Bei Verlängerung bitte prüfen, ob dies im Dokument noch möglich ist. Falls nicht bitte ein aktuelles Lichtbild beifügen.
  • Nachweis über die Überweisung der Gebühren
  • Kopie Pachtvertrag bzw. entgeltliche Jagderlaubnis (nur bei einem Revier außerhalb des Kreises Stormarn)

Bei Erstantrag zusätzlich

  • Zeugnis über abgelegte Jägerprüfung
  • ein Lichtbild

Bei Doppelausfertigung/Zweitschrift

  • Antrag auf Erteilung einer Doppelausführung/Zweitschrift für den verlorenen Jagdschein
  • ein Lichtbild

Gebühren

siehe Antrag

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6121 Untere Jagdbehörde

Anschrift

Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13)
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1469
04531 160-1464

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja