Klärschlammüberwachung

Informationen

Klärschlamm darf zur Düngung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Böden unter anderem nur so aufgebracht werden, dass der Düngungseffekt zum Nährstoffbedarf der Pflanzen und dem natürlichen Nährstoffangebot der Böden passt. Die Aufbringung, die mindestens zwei Wochen vorher der unteren Abfallbehörde anzuzeigen ist, kann von dieser mit Auflagen versehen werden.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

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