Klärschlammüberwachung
Informationen
Klärschlamm darf zur Düngung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Böden unter anderem nur so aufgebracht werden, dass der Düngungseffekt zum Nährstoffbedarf der Pflanzen und dem natürlichen Nährstoffangebot der Böden passt. Die Aufbringung, die mindestens zwei Wochen vorher der unteren Abfallbehörde anzuzeigen ist, kann von dieser mit Auflagen versehen werden.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

