Korruptionsbekämpfung - Anti-Korruptionsbeauftragte - externe Leistung
Leistungsbeschreibung
Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein (KBK-SH)
Informationen
Schleswig-Holstein hat auf Beschluss der Landesregierung als ergänzende Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung eine Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein (KBK-SH) eingerichtet.
Sie legt regelmäßig Berichte über seine Tätigkeit vor.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist zu uneingeschränkter Diskretion verpflichtet. Er ist nicht Teil der Landesverwaltung, sondern agiert als durch die Landesregierung legitimierter, unabhängiger Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern, Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden.

