Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Was muss man tun, wenn sich der Familienname geändert hat?
Informationen
Hat sich der Familienname geändert, ist man nicht verpflichtet, eine Änderung des Führerscheines vorzunehmen. Um Schwierigkeiten bei einer Führerscheinkontrolle vorzubeugen, sollte man jedoch den Führerschein erneuern lassen. Besitzt man schon einen Karten-Führerschein, so beträgt die Verwaltungsgebühr 22,80 €. Ist die Fahrerlaubnis bisher noch nicht auf den Karten-Führerschein umgestellt worden, so beträgt die Verwaltungsgebühr 25,30 €.
Unterlagen
- Führerschein
- geänderter Personalausweis
- Änderungurkunde
- Passfoto, dem Gesetz des Passwesens entsprechend
- Antrag auf Änderung des Führerscheins
Gebühren
22,80 € bzw. 25,30 €
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde
Anschrift
Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 8902-20
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Rögen
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

