Namensänderung

Leistungsbeschreibung

Was muss man tun, wenn sich der Familienname geändert hat?

Informationen

Hat sich der Familienname geändert, ist man nicht verpflichtet, eine Änderung des Führerscheines vorzunehmen. Um Schwierigkeiten bei einer Führerscheinkontrolle vorzubeugen, sollte man jedoch den Führerschein erneuern lassen. Besitzt man schon einen Karten-Führerschein, so beträgt die Verwaltungsgebühr 22,80 €. Ist die Fahrerlaubnis bisher noch nicht auf den Karten-Führerschein umgestellt worden, so beträgt die Verwaltungsgebühr 25,30 €.

Unterlagen

Gebühren

22,80 € bzw. 25,30 €

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Führerscheinstelle

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 8902-20

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Rögen
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein