Namensänderung

Leistungsbeschreibung

Was muss man tun, wenn sich der Familienname geändert hat?

Informationen

Hat sich der Familienname geändert, ist man nicht verpflichtet, eine Änderung des Führerscheines vorzunehmen. Um Schwierigkeiten bei einer Führerscheinkontrolle vorzubeugen, sollte man jedoch den Führerschein erneuern lassen. Besitzt man schon einen Karten-Führerschein, so beträgt die Verwaltungsgebühr 22,80 €. Ist die Fahrerlaubnis bisher noch nicht auf den Karten-Führerschein umgestellt worden, so beträgt die Verwaltungsgebühr 25,30 €.

Unterlagen

Gebühren

22,80 € bzw. 25,30 €

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 8902-20

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer. Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40

Öffentliche Verkehrsmittel

Rögen
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein