Sonderabfallerzeuger, Überwachung (Nachweisverordnung)
Informationen
Überwachung und Beratung der Sonderabfallerzeuger: Die Nachweisverordnung bestimmt Art und Umfang des Nachweises der Abfallentsorgung. Hierbei wird nach der Menge und Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden. Zur Nachweisführung können Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger verpflichtet sein.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 431 Abfall
Anschrift
Luise-Zietz-Straße 4
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1527
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Am Glindhorst
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

