Sprengstoff: nichtgewerbliche Sprengstofferlaubnisse

Leistungsbeschreibung

Waffenbehörde: nichtgewerbliche Sprengstofferlaubnisse (§27 SprengG)

Informationen

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Dies kann beispielsweise beim Schießen von Vorderladern, für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition oder das Böllerschießen der Fall sein.

Die Erlaubnis wird in der Regel auf fünf Jahre befristet erteilt und kann inhaltlich sowie räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist auf dem Gebiet des Kreises Stormarn die Waffenbehörde des Kreises Stormarn.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6112 Waffenbehörde

Anschrift

Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1314
04531 160-1309
04531 160-1469
04531 160-1193
04531 160-1464

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

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Gebührenpflichtig: Nein