Sprengstoff: nichtgewerbliche Sprengstofferlaubnisse
Leistungsbeschreibung
Waffenbehörde: nichtgewerbliche Sprengstofferlaubnisse (§27 SprengG)
Informationen
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Dies kann beispielsweise beim Schießen von Vorderladern, für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition oder das Böllerschießen der Fall sein.
Die Erlaubnis wird in der Regel auf fünf Jahre befristet erteilt und kann inhaltlich sowie räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist auf dem Gebiet des Kreises Stormarn die Waffenbehörde des Kreises Stormarn.
Die Erlaubnis wird in der Regel auf fünf Jahre befristet erteilt und kann inhaltlich sowie räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Zuständig für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist auf dem Gebiet des Kreises Stormarn die Waffenbehörde des Kreises Stormarn.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6112 Waffenbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1314
04531 160-1309
04531 160-1469
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Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
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Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

