Technische Änderung
Informationen
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nur erforderlich, wenn sich Daten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthalten sind. Sind für das Fahrzeug noch Fahr-zeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.
Unterlagen
- Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA usw.)
- Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code) nur wenn sich die Fahrzeugart ändert, z. B. von LKW in Wohnmobil usw.
- Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 890210
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

