Technische Änderung

Informationen

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nur erforderlich, wenn sich Daten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthalten sind. Sind für das Fahrzeug noch Fahr-zeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.

Unterlagen

  • Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA usw.)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code) nur wenn sich die Fahrzeugart ändert, z. B. von LKW in Wohnmobil usw.
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein