Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen

Informationen

Falls eines oder beide Kennzeichen verloren bzw. gestohlen sind, ist der Zulassungsbehörde der Verlust zu erklären. Diese Erklärung kann nur vom eingetragenen Halter bzw. der Halterin abgegeben werden. Soweit eine Diebstahlanzeige vorliegt, wird auf eine Erklärung verzichtet. Bei Verlust oder Diebstahl wird das Kennzeichen gesperrt und das Fahrzeug muss auf ein anderes Kennzeichen umgekennzeichnet werden.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein