Verkauf eines Kfz
Informationen
Gem. § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Dazu ist eine Empfangsbestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder des Fahrzeugbriefes und Fahrzeugscheines mit dem vollständigen Namen, der Anschrift und der Unterschrift vom Empfänger oder Käufer des Fahrzeuges erforderlich. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Es wird jedoch unbedingt empfohlen, das Fahrzeug vor Übergabe an den Erwerber au-ßer Betrieb zu setzen (abmelden).
Unterlagen
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 890210
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

