Verkauf eines Kfz

Informationen

Gem. § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Dazu ist eine Empfangsbestätigung über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 oder des Fahrzeugbriefes und Fahrzeugscheines mit dem vollständigen Namen, der Anschrift und der Unterschrift vom Empfänger oder Käufer des Fahrzeuges erforderlich. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Es wird jedoch unbedingt empfohlen, das Fahrzeug vor Übergabe an den Erwerber au-ßer Betrieb zu setzen (abmelden).

Unterlagen

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein