Verlängerung Führerschein-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Informationen

Fahrerlaubnisinhaber*innen der Klassen C und CE, die diese ab dem 01.01.1999 gemacht haben, müssen diese Klassen alle fünf Jahre verlängern, um weiterhin Kraftfahrzeuge über 7.500 kg fahren zu dürfen.

Fahrerlaubnisinhaber*innen der Klassen C1 und C1E, denen zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 die Klassen erteilt wurden, müssen diese ab Erreichen des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre verlängern. Wurden die Klassen nach dem 18.01.2013 erteilt, gilt die 5-Jahresfrist sofort.

Für Fahrerlaubnisinhaber*innen der "alten Klasse 2" (vor 1999 gemacht), gilt die Frist ab Erreichen des 50. Lebensjahres.

Dies gilt auch für Fahrzeugkombinationen der "alten Klasse 3", deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 12.000 kg beträgt, deren Achszahl jedoch auf maximal drei Achsen beschränkt ist (neu: Klasse CE 79).

Wir empfehlen, diese Verlängerung ca. 2 Monate vor dem Erreichen des 50. Lebensjahres zu beantragen.

Die Bearbeitung dauert ca. 6-8 Wochen.

Nach der Fertigstellung wird der Kartenführerschein auf Wunsch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt.

Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt in Empfang nehmen.

Der alte Führerschein wird dann dort eingezogen oder auf Wunsch entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

Unterlagen

  • Personalausweis
    oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Passfoto, dem Gesetz des Passwesens entsprechend
  • alten Führerschein / EU-Kartenführerschein
  • ggfs. Karteikartenabschrift (diese ist erforderlich, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen und der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden ist. Sie kann dort in der Regel fernmündlich zur unmittelbaren Übersendung an den Kreis Stormarn angefordert werden.)
  • Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV
  • Ärztliches Gutachten gem. Anlage 5 FeV
  • Kombi-Antrag - Verlängerung C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Gebühren

38,80 € bzw. 43,90 € bei Besitz EU-Kartenführerschein
54,10 € bzw. 59,20 € bei Besitz Papierführerschein

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 8902-20

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer. Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40

Öffentliche Verkehrsmittel

Rögen
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein