Vormundschaft
Informationen
Bei Vormundschaften ist zu unterscheiden zwischen:
- gesetzlichen Vormundschaften, die eintreten, wenn die Mutter eines Kindes bei der Geburt minderjährig ist
- bestellten Vormundschaften, bei denen der Vormund durch das Gericht bestellt wird, nachdem den Eltern das Sorgerecht rechtskräftig entzogen wurde oder Kinder durch Tod eines oder beider Elternteile keine gesetzliche Vertretung haben.
Als Vormund ist das Jugendamt alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter. Die bestellte Vormundschaft besteht, so lange bis das Gericht eine andere Regelung trifft bzw. das Kind volljährig wird
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Anschrift
Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1525
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Krankenhaus
Bus: 8142
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein

