Vormundschaft

Informationen

Bei Vormundschaften ist zu unterscheiden zwischen:

  • gesetzlichen Vormundschaften, die eintreten, wenn die Mutter eines Kindes bei der Geburt minderjährig ist
  • bestellten Vormundschaften, bei denen der Vormund durch das Gericht bestellt wird, nachdem den Eltern das Sorgerecht rechtskräftig entzogen wurde oder Kinder durch Tod eines oder beider Elternteile keine gesetzliche Vertretung haben.

Als Vormund ist das Jugendamt alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter. Die bestellte Vormundschaft besteht, so lange bis das Gericht eine andere Regelung trifft bzw. das Kind volljährig wird

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung

Anschrift

Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1525

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Krankenhaus
Bus: 8142

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein