Ausfuhrkennzeichen für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
Informationen
Ist das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt, müssen auch die aktuellen Kennzeichen vorgelegt werden. Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich, wenn nur ausländische Fahrzeugpapiere vorgelegt werden oder ein bestehendes Ausfuhrkennzeichen verlängert werden soll oder der Halter nicht im Kreis Stormarn wohnt.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei Neufahrzeugen ist auch die Vorlage des COC-Papieres erforderlich. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- bisherige Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
für GbR oder BGB-Gesellschaften:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei Neufahrzeugen ist auch die Vorlage des COC-Papieres erforderlich. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeug-scheines
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggfs. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- bisherige Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gesellschaftervertrag
- Antrag auf Zulassung auf eine GbR
- Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
- Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
- Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

