Bauen im Außenbereich

Informationen

Bei einer bestimmten Größe sind manche Bauvorhaben baugenehmigungs- und bauanzeigefrei.
Werden sie jedoch in Landschaftsschutzgebieten (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) errichtet, ist dafür in eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (z. B. bei Zäunen, Carports, Aufstellung von Bauwagen, Gartenhaus usw.).

Karte der Zuständigkeiten in der unteren Naturschutzbehörde: Bauleitplanung, Stand 4/2025

Unterlagen

Lageplan mit Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und vorhandenen Bäumen, Knicks, Kleingewässern, Feuchtwiesen und Sträuchern.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich erfolgen.

Gebühren

nach Verwaltungsaufwand und Größe des Bauvorhabens

Formulare