Bauen im Außenbereich
Informationen
Bei einer bestimmten Größe sind manche Bauvorhaben baugenehmigungs- und bauanzeigefrei.
Werden sie jedoch in Landschaftsschutzgebieten (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) errichtet, ist dafür in eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (z. B. bei Zäunen, Carports, Aufstellung von Bauwagen, Gartenhaus usw.).
Karte der Zuständigkeiten in der unteren Naturschutzbehörde: Bauleitplanung, Stand 4/2025
Unterlagen
Lageplan mit Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und vorhandenen Bäumen, Knicks, Kleingewässern, Feuchtwiesen und Sträuchern.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich erfolgen.
Gebühren
nach Verwaltungsaufwand und Größe des Bauvorhabens

