Abgrabungen und Aufschüttungen
Leistungsbeschreibung
Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- oder Abspülungen oder das Auffüllen von Bodenvertiefungen sowie Erstellung von Teichen
Informationen
Eine Genehmigung ist für die o. g. Abgrabungen und Aufschüttungen erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30 m³ beträgt. Für die vorgenommenen Abgrabungen bzw. Aufschüttungen ist in der Regel ein entspre-chender Ausgleich zu erbringen.
Karte der Zuständigkeiten in der unteren Naturschutzbehörde: Bauleitplanung, Stand 4/2025
Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über
• den Standort (Gemarkung, Flur, Flurstück)
• Größe der betroffenen Fläche
• Zweck der Abgrabung/Aufschüttung/Gewässeranlage
• die derzeitige Nutzung
• die geplante Nutzung und Gestaltung
• Aufschüttungsmaterial/Bodenaushub (Art, Beschaffenheit, Menge, Aufschüttungshöhe/Abgrabungstiefe, Herkunft/Verwendung)
• die Eigentumsverhältnisse, ggf. schriftliche Einverständniserklärung
• die voraussichtliche Zeitdauer der geplanten Maßnahme
• den Ausgleich des Eingriffs - Lageplan mit vorhandener Vegetation (Bäume, Knicks, Kleingewässer etc.)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (besonders umfangreiche Vorhaben)
- Chemische Bodenanalysen (Vorhaben >500 m³)
- ggf. Schnittzeichnungen
Gebühren
nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert

