Leistungen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Überwachung der Prüfung und Mängelbeseitigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Beratung über allen Fragen zum Bau und Betrieb von Anlagen, Genehmigung von Sonderanlagen

Informationen:

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind ab einer bestimmten Größe in vorgeschriebenen Intervallen prüfpflichtig. Üblicherweise müssen derartige Anlagen alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre, von einem anerkannten Sachverständigen (SV) geprüft werden.

Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel:
Lagerbehälter, Tanks, Becken, Fass- und Gebindelager, Ab- und Umfülleinrichtungen, Umschlageinrichtungen, Lagerplätze, Tankplätze, Rohrleitungen, Güllebehlälter, Gülleerdbecken (Folienbecken), Jauchelager, Sickersaftlager, Festmistlager, Silagelager, Geflügelkotlager und sonstige Einrichtungen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:
Säuren, Laugen, diverse Chemikalien (Nachfrage erforderlich), Mineral- und Teeröle und deren Produkte (zum Beispiel Heizöl, Benzin, Diesel, Öl), Gifte, Gülle, Jauche, Silagesickersaft, Festmist, Silage und Geflügelkot.

Rechtsgrundlagen

  • § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Auskunft erteilt
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Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Der Anlagenbetreiber beauftragt rechtzeitig einen SV.
  • Er legt dem SV alle Unterlagen für die zu prüfende Anlage vor (Baugenehmigung, Bauartzulassung, Eignungsfeststellung, Begleitpapiere des Herstellers, letzten Prüfbericht usw.).
  • Der SV übersendet selbstständig den neuen Prüfbericht an die Wasserbehörde.
  • Mängel müssen vom Betreiber unaufgefordert beseitigt werden.
  • Die Wasserbehörde überwacht die Mängelbeseitigung.
  • Bei erheblichen Mängeln muss vom Betreiber eine Nachprüfung durch den SV beauftragt werden.
  • Für Beratungen sollten alle zum Erkennen des Sachstandes und der Planung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Gebühren:

Sachverständigengebühren nach deren Gebührenliste

Angeboten von der Servicestelle

433 Wasser
Gebäude: A , 3.OG , Raum: A 307
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Aylin Maksimovic

Telefon:

0 45 31 - 160 10 95

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/wasser/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html