Ausländische Fahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
Informationen
Für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, welche ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, gibt es unterschiedliche Regelungen.
Für genauere Informationen empfehlen wir eine telefonische Rücksprache oder Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde, damit Sie die fallbezogenen Auskünfte erhalten.
Generell berechtigt der ausländische Führerschein den/die Inhaber/in, noch 6 Monate nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich um einen nationalen Führerschein, welcher gültig und kein vorläufiger oder Lernführerschein ist, handelt.
Inhaber/innen einer Fahrerlaubnis aus den EU- oder EWR-Staaten dürfen auch über die 6 Monate hinaus mit ihrem Führerschein fahren und brauchen keinen deutschen Führerschein beantragen. Es sei denn, er verliert seine Gültigkeit. Wurde der Führerschein allerdings in den letzten 2 Jahren erstmalig erteilt, muss er der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden, da der/die Inhaber/in mit Begründung des Wohnsitzes unter die Probezeit fällt.
Unterlagen
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde
Anschrift
Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 8902-20
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Rögen
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

