Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Hierfür haben Sie entweder

  • eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
    • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
    • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
  • ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
  • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
  • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.

Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
  • die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.

Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

 Telefon: 030 1815-1111

 Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie erfüllen die Passpflicht.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
  • Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
  • Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung. Wenn Sie bereits mit einer Duldung eine Ausbildung gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Informationen

Widerspruchsfrist

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 63 - Ausländerbehörde - 631 Ausländerbehörde

Anschrift

Mommsenstr. 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1229

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein