Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige mit abgeschlossenem Studium und für wissenschaftlich und forschend Tätige beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und sich in Deutschland selbstständig machen wollen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie:

  • in Deutschland erfolgreich ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben oder
  • bereits eine Aufenthaltserlaubnis als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler, als Forscherin oder Forscher besitzen oder die Blaue Karte EU besitzen.

Die Bedingungen sind erleichtert, weil einige Voraussetzungen weniger streng beurteilt werden, zum Beispiel:

  • Ihre unternehmerische Erfahrung
  • Finanzierung
  • positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.

Ihre geplante selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihren Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben, oder mit Ihrer Tätigkeit in der Wissenschaft oder Forschung.

Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Weiterführende Informationen

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 3 Jahre
Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 3 Jahre erteilt. Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Widerspruchsfrist

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Antragsfrist

Antragsfrist: 8 Wochen
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 63 - Ausländerbehörde - 631 Ausländerbehörde

Anschrift

Mommsenstr. 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1229

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein