Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.

Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Fahrerlaubnis: D
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Fahrerlaubnis: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
  • leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Weiterführende Informationen

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 5 Jahre

Antragsfrist

Antragsfrist: 6 Monate
Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Führerscheinstelle

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 8902-20

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Rögen
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein