Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde zum Beispiel für Sportschützen oder Bewachungsunternehmen anbieten wollen, müssen Sie sich den Lehrgang von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde anerkennen lassen.

Im Lehrgang müssen Sie unter anderem folgende Inhalte vermitteln:

  • Die rechtlichen Grundlagen des Waffenrechts, Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands.
  • Die sichere Handhabung von Waffen und Munition.
  • Die Funktionsweise von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie die Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses.

Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Hierfür müssen Sie einen Prüfungsausschuss bilden.

Die zuständige Waffenbehörde kann Ihre Anerkennung mit Auflagen verbinden.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung von der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Waffenbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sie wollen einen Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition anerkennen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Gegebenenfalls erforderliche Nachweise

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung muss vor Beginn der Lehrgänge erfolgt sein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Waffenbehörde

Anschrift

Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1314
+49 4531 160-1309
+49 4531 160-1469
+49 4531 160-1193
+49 4531 160-1464

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein