Abwasserbehandlung (zentral) von Schmutz- und Regenwasser

Leistungsbeschreibung

Wasserrechtliche Verfahren – Plangenehmigung – für die Herstellung von Kläranlagen und Anlagen zur Regenwasserbehandlung, Rückhaltung, Klärung (Kläranlagen, Regenwasserrückhaltebecken und Regenwasserklärbecken)

Informationen

Häusliches, gewerbliches und industrielles Abwasser muss vor der Einleitung in Gewässer soweit gereinigt werden, dass es für den Naturhaushalt unschädlich ist. Um dies zu erreichen, ist das Abwasser durch Kläranlagen zu leiten, die so ausgestattet sind, dass das gereinigte Abwasser bei der Einleitung eine bestimmte Qualität sicher einhält.

Auch Regenwasserabflüsse können sich hinsichtlich der Ablaufmenge und der Wasserqualität schädlich auf die Gewässer und das Grundwasser auswirken. Die Qualität ist in Abhängigkeit von der Nutzung des Einzugsgebietes einer Einleitungsstelle in drei Kategorien eingeteilt. Je nach Verschmutzungsgrad (Kategoriezuordnung) sind vor der Einleitung in Gewässer Regenwasserklärbecken anzuordnen. Bei Gewässern mit zu geringer Leistungsfähigkeit sind auch Regenwasserrückhaltebecken erforderlich. Der Bau und Betrieb dieser Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Rechtsgrundlagen

  • § 52 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt

Unterlagen

  • Beschreibung der Entstehung des Abwassers, des Einzugsgebietes und der Qualität
  • Rechnerische Bemessung der Anlagen
  • Darstellung in Plänen und Zeichnungen
  • Betriebsbeschreibung
  • Zuordnung zu einer Gewässereinleitung
  • Nachweis der Leistungsfähigkeit des Einleitungsgewässers
  • Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
  • Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt Übersichts- und Lagepläne

Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung der Gewässerbenutzung, für den Wasserhaushalt und für andere Schutzgüter.

Gebühren

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1095

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Am Glindhorst
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein