Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine minderjährige Person

Informationen

Seit dem 01.01.2015 können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands die Kennzeichen übernommen werden. Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge und wenn keine Änderung des Halters / der Halterin vorliegt.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bericht über die Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburts-urkunde)
  • Personalausweis oder Pass beider Erziehungsberechtigten
  • Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsbe-rechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erzie-hungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Un-terlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein