Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine minderjährige Person
Informationen
Seit dem 01.01.2015 können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands die Kennzeichen übernommen werden. Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge und wenn keine Änderung des Halters / der Halterin vorliegt.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht über die Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburts-urkunde)
- Personalausweis oder Pass beider Erziehungsberechtigten
- Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsbe-rechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erzie-hungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Un-terlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
- Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

