Leistungen

Altenhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Altenhilfe soll alten Menschen helfen, die aufgrund ihres Alters Schwierigkeiten im Alltag haben.

Um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Diese Leistung umfasst beispielsweise Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung.

Die Unterstützung kann finanziell, sachlich oder beratend sein.

An wen muss ich mich wenden?

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Pflegebescheinigung, falls zutreffend

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

  • Andere Sozialleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Dies können zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkassenleistungen oder familienunterstützende Dienste sein.
  • Sollte sich ergeben, dass Sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie die Leistung ganz oder zu einem Teilbetrag selbst zahlen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
  • Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
  • Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Rentenalter erreicht.
  • Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
  • Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

320 Geschäftszimmer Sonstige soziale Leistungen
Gebäude: A , EG , Raum: A 26
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ellen Schütz

Telefon:

0 45 31 - 160 16 27

Fax:

0 45 31 - 160 15 96

Email:

e.schuetz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales/leistungen.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torge Willhoeft

Telefon:

0 45 31 - 160 13 88

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

t.willhoeft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/hilfe-zur-pflege/index.html