Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Zuständig sind die Wasserbehörde und der Infektionsschutz (Gesundheitsamt) im Kreis Stormarn.

Sie erreichen die Wasserbehörde über wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Sie erreichen den Infektionsschutz über infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Federführuend ist das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn

Voraussetzungen

Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage vier Wochen vor (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von drei Tagen mitteilen.

Sofern ein anzuzeigender Sachverhalt zu einem Zeitpunkt nach der vierwöchigen Frist erkannt wird, genügt eine unverzügliche Anzeige nach Kenntnisnahme. Ist der anzeigepflichtige Umstand bei mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Zivilschutzes oder der Verteidigung veranlasst, kann die Anzeige unverzüglich nach Beendigung dieser Maßnahmen nachgeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Nutzen Sie folgende Formulare:

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Kreis Stormarn: Schriftform ist erforderlich!

Was sollte ich noch wissen?

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Dieser Erklärfilm des Kreises Stormarn bietet eine Einführung in die Vorschriften für alle, die einen eigenen Trinkwasserbrunnen anlegen möchten oder bereits betreiben.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden Sie hier:

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 33 - Gesundheit - 330 Geschäftszimmer Gesundheit

Anschrift

Reimer-Hansen-Straße 3
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1788

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja