Feinstaubplaketten für Umweltzonen

Leistungsbeschreibung

Informationen zu Feinstaubplaketten und Umweltzonen

Informationen

Feinstaubplaketten erhalten Sie unter anderem bei den Zulassungsbehörden, Untersuchungsorganisationen (z. B. TÜV, DEKRA, usw.) sowie einigen KFZ-Werkstätten.

Umweltzonen
Viele Städte planen im Kampf gegen den Feinstaub und andere gesundheitsschädliche Luftschadstoffe Umweltzonen. In den Umweltzonen dürfen Fahrzeuge, die besonders viel Feinstaub emittieren, nicht mehr fahren. Aber welche Kommunen planen solche Umweltzonen – und wann fällt in meiner Stadt oder Gemeinde der Startschuss?
Antwort darauf gibt es beim Umweltbundesamt (UBA). Dort informiert das UBA unter Mitarbeit der Länder über aktuell geplante Umweltzonen in Deutschland.
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren dieser Umweltzonen ohne Feinstaubplakette erteilen auf Antrag die für die Einrichtung der Umweltzonen zuständigen Behörden.

Feinstaubplaketten
Um diese Fahrverbotszonen befahren zu dürfen, können Fahrzeughalter/-halterinnen eine Feinstaubplakette beschaffen und in ihrem Fahrzeug anbringen. Ob und in welcher Farbe eine Feinstaubplakette für ein Fahrzeug erhältlich ist, hängt vom Emissionsverhalten des Fahrzeugs ab. Innerhalb einer vierstufigen Skala der entsprechenden Schadstoffgruppen (keine Plakette bzw. rote, gelbe oder grüne Plakettenfarbe) kennzeichnet eine grüne Plakette Kraftfahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen.

Grundlage für diese Feinstaubplaketten ist die KennzVO vom 10. Oktober 2006: Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV

Aktualisierte KFZ-Kennzeichnungsverordnung
Zum 8.12.2007 ist die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte sind dabei:

  • "EURO 1" vergleichbare Pkw mit Ottomotor mit den Emissionsschlüsselnummern 01, 02 und 77 erhalten ebenfalls die grüne Plakette.
  • Bei der Zuteilung der Feinstaubplakette für schwere Nutzfahrzeuge werden auch nachgerüstete Partikelminderungssysteme berücksichtigt.
  • Oldtimer mit H und 07- Kennzeichen fallen unter die generellen Ausnahmen.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein