Leistungen

Darlehen vom Sozialamt bei Bezug von Sozialhilfe zurückzahlen

Leistungsbeschreibung

Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.

Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr örtliches Sozialamt. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
  • Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.

Voraussetzungen

  • Sie müssen aufgrund einer finanziellen Notsituation ein Darlehen vom Sozialamt bekommen haben.

Weiterführende Informationen

Angeboten von der Servicestelle

kein Angebot des Kreises Stormarn
Gebäude: 

Des folgenden Anbieters:

Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein - ZuFiSH
Niemannsweg 220 , 24106 Kiel

Internet-Adresse:

https://www.zufish.schleswig-holstein.de