Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte) ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.

Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6112 Waffenbehörde

Anschrift

Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1314
04531 160-1309
04531 160-1469
04531 160-1193
04531 160-1464

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

 

 

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

E-Mail

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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