Familienferienerholung beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verdienstnachweis

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Steuerungs- und Controllingunterstützung

Anschrift

Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1380

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein