Erwerb einer Waffe anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6112 Waffenbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1314
04531 160-1309
04531 160-1469
04531 160-1193
04531 160-1464
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
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Fax
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Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

