Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1095

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Am Glindhorst
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

 

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Anschrift

An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Telefon

+49 5323 9612-200

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