Ergänzungspflegschaft bestellen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin oder ein  Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
 
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an das Familiengericht am Amtsgericht.

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Beistandschaften

Anschrift

Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1525

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Krankenhaus
Bus: 8142

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein