Förderung der Jugendarbeit durch das Land
Leistungsbeschreibung
Förderung der Jugendarbeit durch das Land Schleswig-Holstein
Informationen
Für Maßnahmen ...
- der außerschulischen Jugendbildung,
- des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie
- der Jugendsozialarbeit,
die von Trägern vor Ort (Orts- und Kreisgruppen) veranstaltet werden, erfolgt die Bearbeitung dieser Förderung i.d.R. durch das zuständige (ortliche) Jugendamt (Trägersitz).
Das Jugendamt im Kreis Stormarn fördert diese Maßnahmen in Verbindung mit den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (bzw. des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes) oder im Rahmen allgemeinen Haushaltsrechts.
Das Land (Jugendministerium) fördert selbst Maßnahmen/Projekte aus den o.g. Bereichen, wenn sie von überregional- oder landesweit tätigen Trägern veranstaltet werden (oder Maßnahmen von überregioneler oder landesweiter Bedeutung).
Darüber hinaus hat das Land weitere Förderprogramme. Auskunft über aktuelle Förderungen und Projekte gibt es beim Landesjugendring
- Richtlinie (Land) zur Förderung des Internationalen Jugendaustausches
in unterschiedlichen Programmteilen
Für detaillierte und aktuelle Informationen, auch bezüglich Bedingungen und Verfügbarkeit von Fördermitteln, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter im
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Abt. VIII 3 ('Kinder, Jugend und Familie, Landesjugendamt')
Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
Tel.: 0431/988-0
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Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Steuerungs- und Controllingunterstützung
Anschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1380
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

