Hauskläranlagen

Leistungsbeschreibung

wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gereinigten Abwasser aus Hauskläranlagen (HKA)

Informationen

In Stormarn entsorgen ca. 3 % der Bevölkerung ihr häusliches Schmutzwasser über Hauskläranlagen auch Kleinkläranlagen genannt. Im Allgemeinen handelt es sich um Grundstücke in Außenbereichen der Gemeinden und Städte, wo der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten für die Grundstückseigentümer verursachen würde. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind in diesen Fällen für die Herstellung, Nachrüstung und den sachgemäßen Betrieb der Hauskläranlagen verantwortlich.

Rechtsgrundlagen
§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt

Unterlagen

Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können dem Antrag für die Einleitung von gereinigtem Abwasser entnommen werden.

Vordrucke

Gebühren

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1095

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Am Glindhorst
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein