Hauskläranlagen
Leistungsbeschreibung
wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gereinigten Abwasser aus Hauskläranlagen (HKA)
Informationen
In Stormarn entsorgen ca. 3 % der Bevölkerung ihr häusliches Schmutzwasser über Hauskläranlagen auch Kleinkläranlagen genannt. Im Allgemeinen handelt es sich um Grundstücke in Außenbereichen der Gemeinden und Städte, wo der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten für die Grundstückseigentümer verursachen würde. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind in diesen Fällen für die Herstellung, Nachrüstung und den sachgemäßen Betrieb der Hauskläranlagen verantwortlich.
Rechtsgrundlagen
§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Auskunft erteilt
Unterlagen
Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können dem Antrag für die Einleitung von gereinigtem Abwasser entnommen werden.
Vordrucke
Gebühren
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

