Jauchelagerung

Leistungsbeschreibung

Wasserwirtschaftliche Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben für Lagerung von Gülle, Jauche, Festmist und Silage und bei Stallbauten für Tierhaltung

Informationen

Bei Bauwerken, in denen tierische Exkremente anfallen und in oder auf denen tierische Exkremente gelagert werden, müssen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer so gestaltet werden, dass diese Stoffe nicht nach Außen dringen und dann das Grundwasser oder die Gewässer belasten können. Sie müssen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit und ihrer Größe bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen. Gleiches gilt für die Lagerung von Silage und Silagesickersaft.

Im Zuge der Bauantragsprüfung wird die Einhaltung der Bestimmungen geprüft. Bereits im Zuge der Antragsvorbereitungen und auch bei Nachbesserungen im Zuge der Bauantragsprüfung werden Bauherren und Planer hinsichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen an ihre Bauwerke und Anlagen beraten.

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Landesbauordnung (LBO)

Auskunft erteilt


Vordrucke
Merkblatt Stallbauten
Merkblatt Güllelagerung
Merkblatt Dungplatten und Jauchegruben

Unterlagen

Bauantragsunterlagen in denen die Dichtigkeit und die ausreichende Größe der Anlagen dargestellt und nachgewiesen werden.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

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