Grundwasserabsenkungen (z.B. bei Baumaßnahmen)

Informationen

Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser stellt einen Benutzungstatbestand dar und ist daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn über eine kurze Bauzeit und nur in einer geringfügigen Mengen Grundwasser entnommen werden soll. Dabei darf allerdings von der Entnahme keine nachteilige Auswirkung für das Grundwasser ausgehen. Zur entsprechenden Klärung ist daher grundsätzlich ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Ansprechpartner/innen für Grundwasserbenutzungen

Unterlagen

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1095

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

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Am Glindhorst
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein