Grundwasserabsenkungen (z.B. bei Baumaßnahmen)
Informationen
Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser stellt einen Benutzungstatbestand dar und ist daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn über eine kurze Bauzeit und nur in einer geringfügigen Mengen Grundwasser entnommen werden soll. Dabei darf allerdings von der Entnahme keine nachteilige Auswirkung für das Grundwasser ausgehen. Zur entsprechenden Klärung ist daher grundsätzlich ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Ansprechpartner/innen für Grundwasserbenutzungen
Unterlagen
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1095
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Am Glindhorst
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

