Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine natürliche Person (Privatperson)
Informationen
Bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen sind oder waren, ist grundsätzlich die Vorführung bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn für das Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV vorliegt oder aktuell eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt wurde.
Unterlagen
- ausländische Fahrzeugdokumente
- ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- ggf. Fahrzeug
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Verzollungsnachweis
- Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
- SEPA-Lastschriftmandat
- ggf. Wunschkennzeichen
Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Soweit Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für das Fahrzeug erforderlich werden, kann sich die Gebühr bis auf ca. 500,- € erhöhen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

