Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine natürliche Person (Privatperson)

Informationen

Bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen sind oder waren, ist grundsätzlich die Vorführung bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn für das Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV vorliegt oder aktuell eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt wurde.

Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • ggf. Fahrzeug
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Verzollungsnachweis
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen

Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Soweit Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für das Fahrzeug erforderlich werden, kann sich die Gebühr bis auf ca. 500,- € erhöhen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein