Grundstücksteilung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Leistungsbeschreibung

Grundstücksteilungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz werden nicht von den unteren Bauaufsichtsbehörden, sondern vom LLUR erteilt.

Informationen

Für die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung der Veräußerung von Grundstücken mit mehr als 2 ha Größe im Stormarner Kreisgebiet war bis zum 31.12.2008 das Amt für ländliche Räume Lübeck (ALR) zuständig
(siehe http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/13z0/page/bsshoprod.psml?pid=Dokument...).

Mit Wirkung vom 01.01.2009 wurden

  • die Ämter für ländliche Räume,
  • die Staatlichen Umweltämter und
  • das Landesamt für Natur und Umwelt

aufgelöst.

Die Aufgaben der aufgelösten Ämter hat das zum selben Zeitpunkt gebildete Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Flintbek übernommen
(siehe http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1u8o/page/bsshoprod.psml?pid=Dokument...).

Anschrift:

Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.:04347 704-0
Fax: 04347 704-Nebenstelle
E-Mail: Poststelle-Flintbek@LLUR.landsh.de.

Einzelheiten finden Sie unter



Den Organisationsplan finden Sie unter


Unterlagen

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Gebühren

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