Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen. 

Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung

Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Leistungsgewährung

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1388

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor Gebäude B
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

 

 

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Anschrift


24170 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-5416

Öffentliche Verkehrsmittel

Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Südeingang
Anzahl Parkplätze: 4
Gebührenpflichtig: Nein