Internationale Jugendarbeit: Förderung aus Landesmitteln
Leistungsbeschreibung
Förderung von internationalen Jugendbegegnungen aus Landesmitteln (Zusammenfassung)
(direkt zu )
Informationen
Zum Anderen informieren Sie sich bitte frühzeitig beim Ministerium über die für das Maßnahmenjahr (und ggf. Programmland) geltenden besonderen Förderungsmodalitäten (und ggf. abweichenden Antragsfristen). Telefon (Zentrale): 0431/988-0.
Hier einige Punkte, die bei der Förderung nach dieser Richtlinie derzeitzu beachten sind*:
-
Anträge können anerkannte- oder förderungsberechtigte Träger der Jugendhilfe stellen (jedoch nicht solche Träger, die über ihren Bundesverband Mittel nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragen können (siehe -> Zentralstellenverfahren).
Begegnungen der Städte und Gemeinden können nach dieser Richtlinie gefördert werden, wenn die Maßnahme nicht im Rahmen der kommunalen Partnerschaft durchgeführt wird (sonst bitte an den kommunalen Spitzenverband wenden). - Zuschüsse für Maßnahmen mit musikalischem Charakter müssen zunächst beim Goethe-Institut, Laienmusik/ Nachwuchsförderung, Dachauer Str. 122, 80637 München beantragt werden.
- Die Teilnahme an Wettkämpfen, Bildungs- und Konzertreisen, Folkloretreffen, Jugendcamps, Großveranstaltungen (u. vergleichbaren internationalen Maßnahmen) wird nur dann gefördert, wenn die Maßnahme und das Programm - über ihren fachspezifischen Charakter hinaus - den Zweck der Förderrichtlinie erfüllen.
- Wird die Maßnahme durch eine andere Stelle aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes förderungsfähig, ist eine gleichzeitige Förderung aus Landesmitteln nicht möglich.
-
Eine Förderung aus Landesmitteln ist auch für solche Maßnahmen nicht möglich, die zum Aufgabenbereich des Deutsch-Französichen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören.
(Adressen siehe -> allgemeine Information zur internationalen Jugendarbeit). - Es soll ein wechselseitiger Austausch gepflegt- oder angestrebt werden. Dazu gehört auch die gemeinsame, zielgerichtete Planung und Durchführung der Maßnahme.
- Primäre Zielgruppe: Junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren.
- Förderung bei einer Dauer von 5 bis 12 Programmtagen.
-
Die Anzahl der Teilnehmenden (in den jeweiligen Partnerguppen) soll ausgeglichen bzw. angemessen (multilaterale Maßnahmen) sein.
Bei Maßnahmen im Ausland sind maximal 30 Teilnehmende aus Schleswig-Holstein (bei mind. 5 TN aus Schl.-H.) förderungsfähig.
Bei Maßnahmen in Schleswig-Holstein sind maximal je 15 Teilnehmende der ausländischen Gruppen (bei je mind. 5 TN) förderungsfähig (insgesamt jedoch max. 60 ausländische TN.).
Daneben sind die Betreuer/innen (i.d.R. im Schlüssel 1:10) förderungsfähig. -
Ggf. werden Maßnahmen in/mit Schwerpunkt-Ländern oder -Regionen höher bezuschusst als Maßnahmen in/mit anderen Ländern oder Regionen.
Antragsteller müssen damit rechnen, dass bei einem erhöhten Antragsaufkommen nicht der in den Richtlinien genannte Höchstbetrag der Förderung erreicht werden kann (gekürzet Förderung). - Weitere Detail-Informationen auf Anfrage (Jugendministerium, Tel.: 0431/988-0).
Anträge zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen aus Landesmitteln sind bis zum 01.03. des jeweiligen Maßnahmenjahres zu stellen. Finden Maßnahmen vor dem 01.03. statt, sollen die Anträge spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
Verspätet eingehende Anträge werden auf einer Warteliste geführt.
Anträge an das Jugendministerium (Land) sind mit den erforderlichen Unterlagen über das Jugendamt (Kreis) einzureichen.
(*= allgemeine Information; ohne Gewähr.)
Hinweis: Für einige Gruppen/Vereine ist das Land (Jugendministerium) zugleich Zentralstelle für Förderungen aus Bundesweiten Programmen (siehe -> Zentralstellenverfahren). In diesen Programmen gelten je eigene Antragsfristen. Um eventuelle Fragen klären zu können, planen Sie bitte nicht zu kurzfristig.
weiter/zurück zu ...
->
-> Internationale Jugendarbeit (allgemeine Info)
-> JUGENDARBEIT (Hauptseite)
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Stabsstelle 20 - Steuerungs- und Control - 205 Jugendarbeit
Anschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1518
Fax
04531 160-1624
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/stabsstelle-20/index.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

