Kinderbeauftragte/r

Leistungsbeschreibung

Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im Kreis Stormarn

Informationen

Der Kreis Stormarn hat sich das Amt einer/eines ehrenamtlichen Kinderbeauftragten geschaffen:

  • als Interessenvertretung von Kindern im Kreis,
  • als Beratungsinstanz für alle Kreisgremien bei Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen,
  • als Brücke zu den Verbänden, Institutionen und Erwachsenen im Kreis, welche mit den Belangen von Kindern und Jugendlichen befasst sind,
  • als Mittler/in zu den Kommunen und insbesondere deren Kinderbeauftragten und Jugendbeiräten.

Der/die Kinderbeauftragte ist als nicht gebundenes, ständig mitberatendes Mitglied, dem Jugendhilfe-Ausschuß (JHA) zugeordnet, in den anderen Kreisgremien wird er/sie, nicht gebunden, mitberatend fachlich tätig, sofern es thematische Berührungspunkte zu Belangen von Kindern und Jugendlichen gibt.
Der/die Kinderbeauftragte berichtet den Kreistagsabgeordneten in Form von relgelmäßigen Berichten an den JHA und in Zeitspannenberichten an den Kreistag.