Kinderbeauftragte/r
Leistungsbeschreibung
Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im Kreis Stormarn
Informationen
Der Kreis Stormarn hat sich das Amt einer/eines ehrenamtlichen Kinderbeauftragten
geschaffen:
- als Interessenvertretung von Kindern im Kreis,
- als Beratungsinstanz für alle Kreisgremien bei Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen,
- als Brücke zu den Verbänden, Institutionen und Erwachsenen im Kreis, welche mit den Belangen von Kindern und Jugendlichen befasst sind,
- als Mittler/in zu den Kommunen und insbesondere deren Kinderbeauftragten und Jugendbeiräten.
Der/die Kinderbeauftragte ist als nicht gebundenes, ständig mitberatendes Mitglied,
dem Jugendhilfe-Ausschuß (JHA) zugeordnet, in den anderen Kreisgremien wird er/sie,
nicht gebunden, mitberatend fachlich tätig, sofern es thematische Berührungspunkte
zu Belangen von Kindern und Jugendlichen gibt.
Der/die Kinderbeauftragte berichtet den Kreistagsabgeordneten in Form von
relgelmäßigen Berichten an den JHA und in Zeitspannenberichten an den Kreistag.

